PROFI-LINE Wandhauben GACO (0.30), (Schrägform) VOLLVERSCHWEIßT, TIEFE 700, mit Motor, Beleuchtung, externer Regler FLAMMSCHUTZFILTER DER KLASSE A: (BAUART A) Ab EUR 998,00
HOCHWERTIGE VERARBEITET WANDHAUBEN IN TOP QUALITÄT KOMPLETT VERSCHWEISST.
Aus Werkstoff 1.4301 / AISI 304 Edelstahl in 1,00 mm STÄRKE
Alle Schnittkanten sind durch UMSCHLÄGE geschützt und nicht scharfkantig
Aufgeteilt in 1 Auffangräume und 1 Absaugraum mit 1 Reihen herausnehmbarer Fettauffangfilter
FLAMMSCHUTZFILTER DER KLASSE A für Abzugshauben frei ausblasend 500 m³/h bei 100 Pa
Hochleistungs-Abscheidsystem Filter Typ A
Material: Chromnickelstahl, Werkstoff 1.4372, AISI 201
mit effizienter Abscheidung von Aerosolen
Abscheider der Bauart A nach DIN 18869-5/VDI 2052 (mit Zulassung)
Maximaler Selbstreinigungseffekt und Abscheider grad, hohe
Flammendurchschlagsicherkeit und Temperaturbeständigkeit.
Zwischengrößen auf Anfrage lieferbar
Maße: B/T/H in mm-----Preis EUR
1000 x 700 x 450--------998,00
1200 x 700 x 450--------1.084,00
1400 x 700 x 450--------1.098,00
1600 x 700 x 450 -------1,18900
1800 x 700 x 450--------1.260,00
2000 x 700 x 450--------1.373,00
2200 x 700 x 450--------1.430,00*****
2400 x 700 x 450--------1.482,00
2600 x 700 x 450--------1.555,00
2800 x 700 x 450--------1.612,00
3000 x 700 x 450--------1.679,00
Motorleistung Hauben 1000 bis 1800 mm = 2000 m³/h
Motorleistung Hauben 1800 bis 3000 mm = 3000 m³/h
*****ab 2200 mm Längezuschlag
Preis versteht sich Inklusiv 19% MwSt.
Preis versteht sich inkl. 5% VORAUSZAHLUNGSRABATT, VORKASSENRABATT
+ VERSAND (außer Inseln und Bergstationen)
Bei Bestellung bitte Maße angeben.
Beachten Sie bitte, dass die Abbildungen sowie die Farbangaben nicht immer dem Originalen entsprechen.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende im Sinne von § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie an Vereine, Behörden, soziale und kirchliche Einrichtungen unter Berücksichtigung unserer allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Bei Fettabluft sind Ventilatoren im Luftstrom nach VDI 2052 nicht zulässig.
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